Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote

Die Angebote von VITRANO Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Annahme des Angebotes von VITRANO Immobilien auf Abschluss eines Maklervertrages durch den Käufer begründen den Abschluss eines Nachweis- oder Vermittlungsauftrages. Sowohl Angebot als auch Annahme haben in Textform zu erfolgen. Bei Mietobjekten wird der Abschluss eines Nachweis- oder Vermittlungsauftrages auch durch die Inanspruchnahme der Dienste von VITRANO Immobilien nach erfolgter Angabe der Adresse des Vermieters oder des Mieters oder der Mitteilung der Objektanschrift begründet.

Entstehen eines Courtageanspruchs

Der Courtage-/Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von VITRANO Immobilien ein Vertrag in Textform über das von VITRANO Immobilien benannte Objekt zustande gekommen ist. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber, sofern zwischen VITRANO Immobilien und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, bei Erwerb des Objektes durch ihn oder durch einen Verwandten, eine Courtage von 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Das Gleiche gilt, wenn statt des Auftragsgeschäftes ein Ersatzgeschäft (beispielsweise Vermietung anstatt Verkauf oder Verkauf anstatt Vermietung) getätigt wird, durch das der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Im Falle der Vermietung einer Immobilie zahlt der Auftraggeber von VITRANO Immobilien, sofern zwischen VITRANO Immobilien und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, für den Nachweis oder die Vermittlung bei Abschluss des Vertrages durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage in Höhe von 3 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Bei Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Flächen beträgt die Courtage, sofern zwischen VITRANO Immobilien und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

Fälligkeit des Courtage-/Provisionsanspruchs

Der Courtageanspruch wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage.

Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies VITRANO Immobilien binnen Wochenfrist in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung von VITRANO Immobilien als ursächlich für den Vertragsabschluss. Sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit von VITRANO Immobilien nicht zum Vertragsabschluss geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von VITRANO Immobilien erbrachten und nachgewiesenen Leistungen. Zeitliche Aufwendungen werden entsprechend Ziffer 9 vergütet.

Tätigkeit für die andere Vertragspartei

VITRANO Immobilien ist berechtigt und bei einer Doppeltätigkeit verpflichtet, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden. Sie weist darauf hin, dass eine Doppeltätigkeit bei Immobiliengeschäften die Regel ist.

Haftungsausschluss

VITRANO Immobilien ist hinsichtlich des angebotenen Objektes auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt VITRANO Immobilien keine Gewähr für die Objekte und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.

Vertraulichkeit/Schadenersatzverpflichtung

Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angaben und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von VITRANO Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Anbieter, so ist der Empfänger des Angebotes zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet. Bei wohn-wirtschaftlicher Vermietung beträgt die Entschädigung 3 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer und bei gewerblicher Vermietung beträgt die Entschädigung 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

Vermögenswerte

VITRANO Immobilien nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.

Beendigung des Auftrages

Sollte ein von VITRANO Immobilien erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, VITRANO Immobilien hiervon unverzüglich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt VITRANO Immobilien, Ersatz für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

Teilunwirksamkeitsklausel

Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Freiburg.

Streitbeilegung

VITRANO Immobilien ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Hier können Sie unser Widerrufsformular herunterladen.